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Im Rahmen der Informationssicherheit lässt sich Sinn und Zweck einer Sicherheitsrichtlinie umfassend mit der Sicherstellung von Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität (VIVA) der Informationen beschreiben. Die Sicherheitsrichtlinie wird von der Leitung der Institution, in Unternehmen also vom Vorstand bzw. von der Geschäftsleitung verabschiedet und vorgelebt. Sie muss von allen Mitgliedern der Institution zur Kenntnis genommen, verstanden und beachtet werden. Zuwiderhandlungen werden soweit möglich sanktioniert.
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